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   BVerwG, 13.10.2004 - 5 B 7.04   

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https://dejure.org/2004,18176
BVerwG, 13.10.2004 - 5 B 7.04 (https://dejure.org/2004,18176)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.2004 - 5 B 7.04 (https://dejure.org/2004,18176)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - 5 B 7.04 (https://dejure.org/2004,18176)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Erhebung von Verfahrensrügen und Abweichungsrüge (Divergenzrüge) - Vermeindliche Nichtberücksichtigung eines Schriftsatzes durch das Gericht - Voraussetzungen der Annahme der Verletzung rechtlichen Gehörs - Vorliegen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2004 - 5 B 7.04
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist daher nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen deutlich ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 54, 43 ; 65, 293 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2004 - 5 B 7.04
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist daher nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen deutlich ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 54, 43 ; 65, 293 ; 86, 133 ).
  • BGH, 17.05.2000 - VIII ZR 216/99

    Widersprüchliche Feststellungen im Berufungsurteil

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2004 - 5 B 7.04
    Die Beschwerde sieht unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Mai 2000 - VIII ZR 216/99 - (NJW 2000, 3007 f.), wonach "das tatsächliche Vorbringen der Beteiligten ... in erster Linie dem Tatbestand des Urteils zu entnehmen" ist und vom Geltungsbereich des § 314 ZPO auch "diejenigen tatsächlichen Feststellungen erfasst werden, die in den Entscheidungsgründen enthalten sind", eine Divergenz darin, dass das Berufungsgericht sich "abweichend von dieser Rechtsprechung ... ein Vorbringen der Klägerin zu 1 zusammengebogen" habe, das weder dem Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils noch dessen Entscheidungsgründen zu entnehmen sei.
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2004 - 5 B 7.04
    Die Beschwerde verkennt, dass das Berufungsgericht sich in den Entscheidungsgründen nicht umfassend mit dem Vortrag des unterliegenden Beteiligten auseinander setzen muss; grundsätzlich ist vielmehr davon auszugehen, dass es seiner Entscheidung das Vorbringen der Beteiligten vollständig und richtig zu Grunde gelegt hat (BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 -
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2004 - 5 B 7.04
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist daher nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen deutlich ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 54, 43 ; 65, 293 ; 86, 133 ).
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